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Kurskonditionen

Wenn die Teilnahme an Weiterbildungstagen versäumt wird, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Bei Storno bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Viertel der Gesamtgebühren fällig, danach die gesamte Kursgebühr. Versäumte Tage oder Blöcke können auf Kulanz – soweit organisatorisch möglich – innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss der Weiterbildung kostenlos nachgeholt werden. Sollten Supervisionen durch Fehlzeiten oder zu spät eingereichte Hausaufgaben außerhalb der gebuchten Kurstage nötig werden, werden diese separat in Rechnung gestellt.

Dauerhaft überlassene Schulungsunterlagen dürfen von den Teilnehmer:innen ausschließlich zum Zwecke der eigenen Weiterbildung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Nach Aufforderung der Weiterbildungsleiter:innen sind die für eine Verwendung im Rahmen der Weiterbildung ausgeteilten Unterlagen vollständig und unversehrt zurückzugeben. Kopien dürfen nicht angefertigt werden. Hinsichtlich der behandelten Fälle unterliegen die Teilnehmmer:innen und Dozent:innen der Schweigepflicht.

Ich stimme den oben aufgeführten Konditionen zu. Meine Daten dürfen im IKE aufbewahrt werden, bis ich meine Zustimmung schriftlich widerrufe, mindestens jedoch für die Dauer der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist. Das IKE darf meine Daten nur an die Dozentinnen der jeweiligen IKE-Veranstaltung weitergeben, nicht jedoch an Dritte.